Tierheim im Tierzentrum

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Vermittlungsgespräche vereinbaren

Wegen der aktuellen Corona-Pandemie möchten wir Sie bitten, bei Interesse an einem unserer Hunde einen Gesprächstermin mit uns zu vereinbaren und nicht einfach vorbei zu kommen! Dazu erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten der Klinik unter
Tel. 06051-9166519
Mo - Fr 8 - 18 Uhr
Sa 9 - 12 Uhr
So 10 - 12 Uhr
Herzlichen Dank und bleiben Sie gesund!

 





Begriffserklärung:


= Sucht sein (neues) Zuhause            = Bereits vermittelt

Fundtiere sind aufgefundene Tiere, die offensichtlich einer Privatperson gehören, aber ohne diese Person aufgefunden werden. D.h. ein freilaufender Hund, aber weit und breit kein Besitzer in Sicht. Bei Katzen gestaltet sich diese Definition oftmals schwierig, da es auch herrenlose, freilebende Katzen gibt. Hier ist eine Kennzeichnung mittels Transponder oder Tätowierung ein Hinweis auf einen Besitzerhintergrund. 
Fundtiere werden sechs Monate lang auf unserer Internetseite präsentiert, da dies die Frist ist, die ein Besitzer Anspruch auf sein Tier hat. Hier verhält sich der Gesetzgeber wie bei einer Sache, dh Fundsache. Da es sich aber um Lebewesen handelt kommen wir direkt zur nächsten Definition:

Die Pflegestelle:
Bei unseren Fotos von Fundtieren findet sich vereinzelt die Bezeichnung „auf Pflegestelle“. Diese Tiere sind nicht mehr zu vermitteln. Folgende Situationen erhalten die Benennung „auf Pflegestelle“:

Fall1: Ein Fundtier, zu dem sich kein Besitzer meldet, darf erst nach sechs Monaten an neue Besitzer vermittelt werden. Vermisst jedoch jemand sein Tier, setzt er alles daran, es zu finden, so dass speziell Fundhunde meist schon innerhalb weniger Stunden oder Tage einem Besitzer zugeordnet werden können. Erscheint keine Vermisstenmeldung bzw meldet sich kein Besitzer, so schwindet die Wahrscheinlichkeit, daß dieses Tier gesucht wird. 
Anstatt einen Hund oder eine Katze nun sechs Monate im Tierheim zu lassen und dann erst zur Vermittlung freizugeben, vermitteln wir in Absprache mit dem Veterinäramt diese Tiere bereits in der Sechs-Monats-Frist, mit dem Hinweis an die neuen Besitzer, das Tier wieder zurückgeben zu müssen, sollte sich doch noch bis zu einem halben Jahr nach dem Auffinden ein Besitzer melden. 
Um diesem möglichen Besitzer sechs Monate lang die Chance zu geben, sein Tier zu finden, belassen wir trotz bereits erfolgter Vermittlung die Fundanzeige mit Bild die vollen sechs Monate auf unserer Internetseite, benennen das Tier aber als „auf Pflegestelle“ - sprich: es ist nicht mehr zu vermitteln, da es bereits eine neue Familie hat.

Fall2: Wird ein Tier vermittelt, das keiner Sechs-Monats-Frist unterliegt (zur Vermittlung abgegebene Tier zum Beispiel), so geben wir den Interessenten eine Eingewöhnungszeit von zwei Wochen, damit sich Mensch und Tier im neuen Zuhause kennenlernen können. Erst danach machen wir den endgültigen Vertrag. Für diese zwei Wochen der Probezeit lassen wir diese Tiere auch noch im Internet, benennen aber auch sie als „auf Pflegestelle“. Das heißt auch sie sind nicht mehr zu vermitteln. Der Hintergrund ist hier rein technisch: Kommt es doch nicht zur Übernahme des Tieres, müssen wir lediglich den Status „Pflegestelle“ löschen und nicht die vollständige Datei neu hochladen. 

Abgabetiere sind aus Privathaushalten abgegebene Tiere. Das heißt der bisherige Besitzer gibt das Tier bei uns ab und zur Vermittlung frei. Hier entfällt 
eine Sechs-Monats-Frist, da der ehemalige Besitzer das Tier ja bewusst abgegeben und damit sein Recht am Besitz aufgegeben hat. 

Vermittlungstiere sind Tiere, die wir zur Unterstützung anderer Tierschutzorganisationen bei uns unterbringen und vermitteln. Als Tierheim haben wir recht große Kapazitäten, so dass wir hier gerne privat aktive Tierschützer als auch mengenmäßig überrollte ausländische Tierschutzorganisationen unterstützen. Wohl nicht unbekannt ist die Situation in Rumänien, wo Kopfgelder für getötete Straßenhunde vergeben werden und Hunde nur zwei Wochen nach Ankunft im Tierheim getötet werden. Hier gibt es aufgrund der Vielzahl der Tiere ganze Tierheim-Farmen, deren Unterstützung in einem wohlhabenden Land wie Deutschland unstrittig angezeigt ist. Die Unterstützung von Tierschutzorganisationen außerhalb der EU ist schwierig, da die nach Deutschland verbrachten Tiere strenger Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften im Herkunftsland unterliegen, deren Einhaltung für den ohnehin schon unterstützungsbedürftigen Absender kostspielig ist. Hier bleibt nur die finanzielle Unterstützung.